Impressum erstellen

Wer braucht ein Impressum? Was gehört in Ihr Impressum? Wo muss das Impressum angegeben werden?

Beitragsserie: Wordpress Handbuch

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  1. WordPress verwalten
  2. Inhalte bearbeiten und einfügen: Der WordPress-Editor
  3. Inhalte bearbeiten und einfügen: Bilder/Dateien einfügen
  4. Inhalte anreichern und Inhalte veröffentlichen
  5. Navigationsmenüs ändern
  6. Einstellungen und Plugins
  7. Suchmaschinenoptimierung für WordPress Einsteiger
  8. Troubleshooting für WordPress
  9. Impressum erstellen
  10. Disclaimer, Datenschutzerklärung und Urheberrechtshinweise

Auf fast jeder Website findet sich ein Impressum. Zu Recht! Auch wenn Genauigkeit nicht immer notwendig ist, hier schon: Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine klassische Abmahnfalle, mit der Konkurrenten und windige Anwälte Sie gerne in die Pfanne hauen. Seien Sie auf der Hut!

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und meine rechtlichen Kenntnisse sind nur rudimentär. Ich gebe keine verbindliche Rechtsberatung und hafte auch nicht für falsche Empfehlungen.

Das sogenannte Impressum ist die Anbieterkennzeichnung einer Website. Dazu gibt es gesetzliche Anforderungen, die Sie penibel genau einhalten sollten, um keine Abmahnung  oder Strafe (bis 50.000 €) zu riskieren.

Diese Angaben sind verpflichtend, damit vor allem für Verbraucher, aber auch für Konkurrenten, Auftraggeber und Lieferanten transparent erkenntlich ist, wer verantwortlich ist. Deswegen können Sie auch verklagt bzw. abgemahnt werden, wenn Sie Ihre Identität absichtlich oder fahrlässig verschleiern. In der Realität ist es selten der Staat, sondern vor allem Konkurrenten oder fragwürdige Anwaltskanzleien, die sich als Verbraucher ausgeben, die abmahnen; weniger weil sie sich tatsächlich für die Daten interessieren, sondern vielmehr um Geld zu verdienen bzw. um Sie zu schwächen. Die deutsche Rechtsprechung hat es verschlafen, das an sich sinnvolle Instrument der Abmahnung genügend vor Missbrauch zu schützen.

Wer braucht eine Anbieterkennzeichung?

Auf Ihrer Website sollte eine vollständige Anbieterkennzeichnung zu finden sein, entweder wenn:

  • Ihre Website auf einem deutschen Server liegt oder
  • Sie aus Deutschland heraus Ihre Website betreiben oder
  • Deutsche zur Zielgruppe der Website gehören (erkennbar vor allem daran, dass Ihre Website (auch) auf Deutsch angeboten wird)

Das Impressum muss den Anforderungen der deutschen Rechtsprechung genügen, egal ob es sich um einen Shop, eine Blog oder eine Unternehmensseite handelt. Ich weiß, dass es Ausnahmefälle gibt, bei denen Sie das vielleicht nicht brauchen, die aber so unscharf sind, dass Sie ein Impressum allein schon deswegen einfügen sollten, um sich Stress zu ersparen.

Welche Angaben muss ich machen?

Website-Betreiber ist eine oder mehrere natürliche Personen (auch Einzelunternehmer):

  1. Vollständiger, nicht-abgekürzter Vor- und Nachname
  2. Rechtsform (falls vorhanden, z.B. bei GbR)
  3. Postanschrift, wo Sie tatsächlich erreichbar sind mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer (nicht ausreichend: Postfach)
  4. Eine E-Mail-Adresse, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind.
  5. Mindestens eine weitere übliche Kontaktmöglichkeit, mit der Sie tatsächlich erreichbar sind und kurzfristig antworten, z.B. Kontaktformular,Telefonnummer, Fax-Nummer
  6. Bei Ausländern: Welchem Recht Sie unterliegen.

Website-Betreiber ist eine juristische Person (z.B. GmbH):

  1. Vollständiger, nicht-abgekürzter Firmenname und Rechtsform
  2. Postanschrift, wo Sie tatsächlich erreichbar sind mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer (nicht ausreichend: Postfach). Bei mehreren Standorten im Zweifel die Hauptgeschäftsstelle.
  3. Vollständiger, nicht-abgekürzter Vor- und Nachname einer vertretungsberechtigten, natürlichen Person
  4. Eine E-Mail-Adresse, unter der Sie tatsächlich erreichbar sind.
  5. Mindestens eine weitere übliche Kontaktmöglichkeit, mit der Sie tatsächlich erreichbar sind und kurzfristig antworten, z.B. Kontaktformular, Fax-Nummer, Telefonnummer
  6. Bei ausländischen Unternehmen: Welches Recht gilt und wer rechtlich das Unternehmen vertritt.

Weitere Pflichtangaben, die angeführt werden müssen, falls es auf Sie zutrifft:

  1. Zuständige Aufsichtsbehörde inkl. Postanschrift bei Tätigkeiten mit behördlicher Zulassung, z.B. Gastronomie, Bauträger, Makler, Versicherungen, Apotheken, Krankenhäuser, Waffenhersteller, Spielhallenbetreiber usw.
  2. In- und ausländische Register und Registernummer bei Handels-, Vereins,- Partnerschafts- und Genossenschaftsregister inkl. Ortsangabe.
  3. Bei Ausübung von reglementierten Berufen, wie bspw. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte die zuständige Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung und Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie Link auf reglementierendes Gesetz oder Satzung.
  4. Umsatzsteueridentifikationsnummer und Wirtschaftsidentifikationsnummer (jeweils falls vorhanden, normale Steuernummer wegen Missbrauchsgefahr besser nicht angeben)
  5. Falls Ihre Kapitalgesellschaft liquidiert wird, muss es angegeben werden.
  6. Wenn Sie freiwillige Angaben zu Ihrem Unternehmenskapital machen, müssen diese Angaben korrekt sein.

Darüber hinaus müssen Sie bei journalistisch-redaktionellen Inhalten einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift benennen (siehe Kriterien oben). Eine Unternehmens-Website ist nur dann nicht journalistisch-redaktionell, wenn die Inhalte ausschließlich über das Produktangebot oder News informieren. Wenn Sie in einem Blog-Bereich auf der Unternehmens-Website jedoch auch Meinungen bzw. Empfehlungen aussprechen oder die öffentliche Wahrnehmung beeinflussen, darf diese Zusatzangabe nicht fehlen. Im Zweifel lieber angeben. Gibt es mehrere Verantwortliche für die Inhalte muss deutlich werden, wer jeweils für welche Inhalte zuständig ist. Weitere Einschränkungen für einen inhaltlich Verantwortlichen:

  1. muss seinen ständigen Aufenthalt im Inland haben
  2. darf nicht infolge eines Richterspruchs seine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben
  3. muss voll geschäftsfähig
  4. muss unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar sein

Wo muss das Impressum auf der Website zu finden sein?

Wichtig ist, dass die Angaben von jeder Unterseite Ihrer Website aus leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein müssen. Das gilt z.B. auch für ein mehrstufiges Bestellformular, dass dort jederzeit mit maximal 2 logisch einleuchtenden Klicks das vollständige Impressum dauerhaft auffindbar ist. Achten Sie auch darauf, dass die Daten barrierefrei und  von alten Browsern aus zugänglich sind.

Impressum in Emails

Jede geschäftliche Email muss ebenfalls über eine vollständige Anbieterkennzeichnung verfügen. Das gilt ebenso für Newsletter, Angebote, Gewinnspiele oder sonstige Mails mit Werbecharakter, egal ob persönlich adressiert oder von einer Mailliste. Jede Verschleierung des Absenders ist verboten, ebenso wie wenn durch einen irreführenden Betreff ein anderer Absender oder anderer Inhalt vorgetäuscht wird. Fügen Sie mindestens einen Link zu Ihrem Impressum in Ihre E-Mail-Signatur ein!

Impressum auf Social Media Profilen

Prinzipiell gilt die Anbieterkennzeichnungspflicht auch auf Social Media Profilseiten! Dazu genügt, wenn Sie ein Profil auch nur teilweise geschäftsmäßig nutzen, z.B. zur Kontaktaufnahme mit potentiellen Kunden. Ob die 2-Klick-Regel dort auch zutrifft, kann ich nicht beurteilen, da die Anordnung des Impressums von Ihnen kaum beeinflusst werden kann. Fügen Sie aber sicherheitshalber auf jedem Social-Media-Profil zumindest einen Link zu Ihrem Impressum ein.

Vorsicht vor Impressum-Generatoren!

Wenn Sie nach Impressum googeln, werden Sie wahrscheinlich über Websites stolpern, wo Sie einfach ein Impressum generieren können, indem Sie ein Formular ausfüllen. Vorsicht! Dieses Impressum dürfen Sie meist nur verwenden, wenn Sie einen korrekten Link zum Generator setzen, ansonsten droht Ihnen eine Abmahnung!

Sie denken: Dann mache ich das halt, was ist so schlimm dabei? Ganz einfach: Links sind nach wie vor der zentrale Rankingfaktor von Google. Ihr Impressum ist auf jeder Seite ihrer Domain verlinkt und konzentriert daher meist die ganze Linkkraft Ihrer Domain. Ein ausgehender Link kann einer anderen URL einen ordentlichen Google-Schub geben. Ein solcher Link kann bei einer starken Website daher mehrere hundert Euro wert sein. Und diesen Wert stibitzen sich die Betreiber der Generatoren aufgrund Ihrer Unwissenheit. Nicht die feine englische Art!

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