Disclaimer, Datenschutzerklärung und Urheberrechtshinweise

Was außer einem Impressum noch an rechtlichen Hinweisen auf Ihre Website gehört, um überflüssige Abmahnungen zu vermeiden.

Beitragsserie: Wordpress Handbuch

Weitere Artikel in der Beitragsserie:

  1. WordPress verwalten
  2. Inhalte bearbeiten und einfügen: Der WordPress-Editor
  3. Inhalte bearbeiten und einfügen: Bilder/Dateien einfügen
  4. Inhalte anreichern und Inhalte veröffentlichen
  5. Navigationsmenüs ändern
  6. Einstellungen und Plugins
  7. Suchmaschinenoptimierung für WordPress Einsteiger
  8. Troubleshooting für WordPress
  9. Impressum erstellen
  10. Disclaimer, Datenschutzerklärung und Urheberrechtshinweise

Dass ein Impressum für eine Website notwendig ist, davon haben die meisten schon gehört. Ein Disclaimer sieht man auch noch recht häufig, auch wenn nicht wirklich notwendig. Die wichtigere Datenschutzerklärung und Urheberrechtshinweise findet man jedoch erstaunlich selten. Vermeiden Sie diese Abmahnfallen!

Hinweis: Ich bin kein Rechtsanwalt und meine rechtlichen Kenntnisse sind nur rudimentär. Ich gebe keine verbindliche Rechtsberatung und hafte auch nicht für falsche Empfehlungen.

Disclaimer

Mit Disclaimer meine ich den handelsüblichen Haftungsausschluss für Links, z.B.: „Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seiten…„. Klingt super wichtig, ist aber in der Praxis irrelevant, ja man kann sich damit sogar ins eigene Bein schießen.

Das innerhalb von Disclaimern zitierte Urteil vom 12. Mail 1998 des Landgerichts Hamburgs soll die Notwendigkeit eines Disclaimers begründen, tatsächlich geht der Fall aber in die entgegengesetzte Richtung: Damals hatte der Website-Betreiber mit Absicht Links zu rechtswidrigen Inhalten gesetzt, ohne ganz spezifisch sich davon zu distanzieren. Was wird fälschlicherweise draus gemacht: Es wird eine generelle Distanzierung eingefügt für verlinkte Inhalte, die ohne Absicht rechtswidrig sein könnten. Ein solch pauschaler Disclaimer war in dem Fall des Hamburger Landgerichts sogar vorhanden, hat aber eben nicht ausgereicht. Wer mit Absicht rechtswidrig handelt, kann sich seiner Verantwortung nicht durch eine pauschale Distanzierung entziehen.

Nach §8 TMG sind Sie nicht verantwortlich für rechtswidrige fremde Inhalte, solange Ihnen keine Absicht nachgewiesen werden kann und Sie keine Kenntnis davon hatten.

Tatsächlich liegt es sogar nahe, dass derjenige einen Disclaimer verwendet, der von der Illegalität der verlinkten Inhalte weiß und mit Absicht trotzdem verlinkt. Man könnte Ihnen also aus einem Disclaimer sogar einen Strick drehen.

Wenn ich Sie nicht überzeugen konnte, einen Disclaimer ganz zu lassen,  dann schreiben Sie am besten so: „Inhalte anderer Webseiten unterliegen der Haftung des jeweiligen Website-Betreibers. Alle verlinkten Inhalte wurden geprüft, die permanente Überprüfung ist aber nicht zumutbar. Sollten sich die Inhalte geändert haben, nun unpassend, falsch oder illegal sein, bitten wir Sie uns darüber zu informieren. Wir werden dann den Link entfernen.

Möchten Sie in redaktionell-journalistischen Texten auf Halbwahrheiten, Negativbeispiele oder sonstige negative Inhalte verlinken, so muss durch den umliegenden Text eindeutig verständlich sein, dass Sie sich von den verlinkten Inhalten distanzieren. Ein zusätzlicher „offizieller“ Disclaimer ist nicht notwendig.

Datenschutzerklärung

Nach §13 Abs. 6 TMG hat jeder Website-Nutzer das prinzipielle Recht anonym zu bleiben, solange es für den Betreiber technisch möglich und zumutbar ist. Sobald personenbezogene Daten erfasst werden, muss der Nutzer über Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verwendung der Daten vorher (wenn möglich) unterrichtet werden. Nach vorwiegender Rechtsmeinung sind bereits IP-Adressen personenbezogene Daten. Da diese fast immer für statistische Zwecke erfasst werden, muss eine dauerhaft aufrufbare Datenschutzerklärung vorhanden sein auf jeder Website, die:

  • auf einem deutschen Server liegt oder
  • von Deutschland aus betrieben wird oder
  • sich an Deutsche als Zielgruppe richtet  (erkennbar vor allem daran, dass die Website (auch) auf Deutsch angeboten wird)

Eine Datenschutzerklärung (oder Datenverwendungserklärung) muss den Nutzer über folgendes in allgemein verständlicher Form aufklären:

  • Art, Umfang und Zweck der Erhebung
  • Verwendung personenbezogener Daten
  • gesonderter Hinweis, wenn personenbezogene Daten außerhalb der EU verarbeitet werden.
  • Dass der Nutzer jederzeit seine Einwilligung in die Datennutzung widerrufen kann.

Es ist sicherzustellen, dass der Nutzer seine Einwilligung bewusst und eindeutig erteilt hat. Der Zeitpunkt und Art der Einwilligung muss nachweisbar sein. Nach §13 TMG Abs. 4ff ist es untersagt, personenbezogene Daten heimlich an Dritte weiterzugeben und Daten ohne Notwendigkeit zusammenzuführen. Dazu hat der Nutzer das Recht, Auskunft zu bekommen über alle zu seiner Person gespeicherte Daten. In gleicher Weise wie das Impressum sollte die Datenschutzerklärung leicht erkenntlich und schnell aufrufbar sein.

Datenschutzrechtlich kritisch sind vor allem iframes, mit denen Dienste von Drittanbietern eingebunden werden, z.B. Facebook-Like-Button, Google Maps, Youtube Videos u.ä. Das datenschutzrechtliche Problem besteht darin, dass bereits wenn diese Dienste auf Ihrer Seite eingebunden sind, eine Verknüpfung zum US-Server des Drittanbieters aufgebaut wird, der nicht dem deutschen Datenschutz unterliegt. Sobald Sie dort einen Account haben und angemeldet sind, kann der Drittanbieter die aufgerufene URL mit Ihrem persönlichen Account in Verbindung bringen und so ein Web-Bewegungsprofil von Ihnen erstellen. Diese Informationen wird dann für die Optimierung der Werbung verwendet. Das widerspricht dem deutschen Datenschutz auf breiter Linie. Lösung: Es gibt sogenannte „2 Klick Buttons“ (hier ein passendes WordPress-Plugin), die die Verbindung zum Drittanbieter erst nach benutzerinitierter Aktivierung aufbauen. Dadurch ist das ganze zwar immer noch nicht 100%ig datenschutzkonform, zumindest aber datenschutzfreundlicher.

Sie können sich gerne von meiner Datenschutzerklärung inspirieren lassen: Ich übernehme keine Haftung! Übernehmen Sie keine Teile ungeprüft, sondern versichern Sie sich von der Vereinbarkeit mit Ihrer Website. Über eine Namensnennung freue ich mich, ist aber nicht erforderlich. Bloß behaupten Sie bitte nicht, dass Sie der Urheber sind.

Vorsicht vor Datenschutz-Generatoren! Ebenso wie Impressum-Generatoren gibt es auch Datenschutz-Generatoren. Beachten Sie meine Hinweise, die ich im Beitrag über Impressum geschrieben habe.

Urheberrechtshinweise

Neben dem Verwertungsrecht ist ein wichtiger Teil des Urheberrechts das Urheberpersönlichkeitsrecht, das – zumindest in Deutschland – nicht übertragbar ist. Zu diesem Urheberpersönlichkeitsrecht gehört das Recht des Urhebers (z.B. Fotograf, Grafiker, Texter, Designer) auf Anerkennung in gewünschter Form. Eine Namensnennung ist nur dann nicht notwendig, wenn der Urheber selber freiwillig auf dieses Recht verzichtet.

Bei allen Werken externer Urheber, wie Bilder, Grafiken, Texte, Icons, Schriftarten, Musik usw. muss zuerst mal das Nutzungsrecht für die gewünschte Verwendung vom Inhaber der Verwertungsrechte eingeräumt werden. Viele Urheber geben Ihre Verwertungsrechte ab, damit sich eine Verwertungsgesellschaft oder Plattform darum kümmert. Ist das Nutzungsrecht vorhanden (i.d.R. durch Zahlung einer Lizenzgebühr) muss trotzdem in geeigneter Form in der Nähe des Werkes der Urheber genannt werden, es sei denn der Urheber hebt durch die Wahl der Lizenzform diese Verpflichtung auf. Bei Bilder wird die Namensnennung in der Regel unter dem Bild angebracht, es sei denn stört erheblich das Erscheinungsbild, in dem Fall ist eine leicht und dauerhaft zugängliche separate Urhebererklärung zulässig. Fehlt diese Erklärung, hat der Urheber das Recht abzumahnen bzw. zu klagen.

Vorsicht! Es gibt einige gerissene Urheber, die sich in Kombination mit einem listigen Anwalt die Unwissenheit vieler Website-Betreiber zu Nutze machen, indem Sie geschützte Werke erst weit verteilen, um anschließend Geld einzutreiben. Versichern Sie sich daher immer, ob ein Urheberhinweis notwendig ist oder nicht, auch bei Icons oder Schriftarten!

Hinweis: Bei WordPress ist besondere Sorgfalt bei Grafiken in Beiträgen notwendig, da diese häufig auch zusätzlich über Anhangs-Seiten („attachments“) erreichbar sind. Auch auf diesen Seiten muss ein korrekter Urheberhinweis zugänglich sein. Je nach Serverkonfiguration (.htaccess) sind die Bilder auch direkt ohne umliegende Webseite aufrufbar. Es ist nicht ganz klar, ob auch in diesem Fall ein Urheberhinweis notwendig. Der ließe sich technisch nur umsetzen, wenn Sie den Urheberhinweis direkt auf dem Foto anbringen, oder den Direktzugriff per Serverkonfiguration verhindern.

Tipp: Verwenden Sie wenn möglich nur Bilder mit CC0-Lizenz oder vergleichbarer Lizenz. Vorsicht: Bei den Lizenz-Begriffen Royalty Free oder Public Domain handelt es sich um keine eindeutig ins deutsche Recht übertragbare Lizenz, hier müssen Sie immer einzeln prüfen, ob der Urheber auf eine Namensnennung verzichtet oder nicht. Nehmen Sie niemals Bilder, die Sie über die Google-Suche finden, es sei denn Sie freuen sich über Post vom Anwalt. Empfehlenswert ist es, wenn möglich alle Bilder über eine vertrauenswürdige Quelle mit eindeutigen Standard-Lizenzen zu beziehen, um das Risiko der Abmahnung zu minimieren.

Gleiches gilt übrigens umgekehrt: Wenn Sie z.B. Bilder erstellen, dann besteht die gleiche Verpflichtung, wenn andere Website-Betreiber Ihre Werke einsetzen. Tipp: Sie können die Verbreitung beeinflussen, indem Sie rigoros auf Ihr Urheberrecht hinweisen (ändert zwar rechtlich nichts, wird dann aber viele verschrecken) oder indem Sie freiwillig mitteilen, dass Sie sich über eine Namensnennung freuen, diese aber nicht zwingend erforderlich ist.

Beachten Sie auch, wenn Personen identifizierbar sind und wesentlicher Bestandteil des Bildes, dann gelten neben dem Urheberrecht auch Persönlichkeitsrechte. Bei Verwendung solcher Fotos sollte immer eine nachweisbare Einverständniserklärung der Person vorliegen (auch wenn es sich um Verwandte handelt), egal wer das Foto gemacht hat oder ob Sie eine Lizenz für die Nutzung erworben haben.

Weitere Informationen zu dem Thema:

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